Sollten wir Sie über Krankenversicherung und andere Bereiche auf dem neuesten Stand bringen?
Für die soziale Absicherung unabhängiger Kunstschaffender und Publizisten zeichnet die KSK verantwortlich. Unabhängige Kunstschaffende sind rechtlich dazu angehalten, sich über die KSK zu absichern. Jeder, der bei der KSK ist, muss nur 50 Prozentpunkte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge selbst zahlen - vergleichbar mit den Mitarbeitern. Der Beitrag basiert auf dem voraussichtlichen jährlichen Einkommen.
Unsere Tipp: Halten Sie sich über alle Aspekte der Krankenkasse auf dem Laufenden - mit unserem kostenfreien Aushang! Freiberufliche Journalistinnen und Journalistinnen, Fotografinnen und Fotografen, Musikerinnen und Spieler sowie Schauspielerinnen und Sprecher zählen zu den Selbständigen, die sich sozialversicherungspflichtig machen müssen. Aber die Kunstschaffenden und Pressesuchenden haben in Deutschland einen in Europa einzigartigen Sonderstatus: Nach dem KSVG müssen sie nur die Hälfe der Beitragszahlungen zur GKV, zur Pflege und zur Altersvorsorge selbst bezahlen.
Der Versicherte kann so mehrere hundert EUR pro Jahr einsparen. Bei der KSK selbst handelt es sich nicht um eine Gesundheitsversicherung. Jeder kann selbst bestimmen, bei welcher GKV er sich absichern möchte. Darüber hinaus erhebt sie die Beiträge sowie den sogenannten Künstlersozialversicherungsbeitrag und leitet das Geld an die jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherungen weiter.
Der Sozialversicherungsbeitrag des Künstlers ist praktisch der Beitrag des Arbeitgebers zur Künstlerversicherung. Er wird von Firmen wie Verlegern, Sendern und Werbetreibenden erhoben, die Gebühren an freiberufliche Kunstschaffende und Verleger entrichten. Die KSK kann und muss eine Kunst- oder journalistische Aktivität nicht nur zeitweilig, sondern auch gewinnbringend ausübt werden. Sie verdient jährlich mind. 3.901 E.
Allerdings entfällt die untere Verdienstgrenze von 3.901 EUR in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit. Sie können als freiberuflicher Maler oder Publizist eine private Versicherung abschließen, was jedoch in den meisten FÃ?llen nicht empfohlen wird. Auch die notwendige Freistellung von der GKV ist nur in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit oder wenn das Gehalt für drei Jahre über der GKV-Grenze liegen sollte (59.400 EUR im Jahr 2018) möglich.
Unsere Tipp: Halten Sie sich über alle Aspekte der Krankenkasse auf dem Laufenden - mit unserem kostenfreien Aushang! Bei Künstlern oder Verlegern mit einem zusätzlichen Einkommen gibt es etwas kompliziertere Sonderregelungen. Wenn sie mit einem zweiten freien Arbeitsplatz mehr als 450 EUR erwirtschaften, können sie keine Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK abschließen.
Allerdings besteht die Verpflichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung so lange, wie die Einkünfte die Hälfe der Einkommensgrenze von EUR 76.000 pro Jahr in den neuen Ländern und EUR 78.600 pro Jahr in den neuen Ländern nicht überschreiten. Der Beitrag zur sozialen Sicherheit basiert nicht wie bei den Mitarbeitern auf dem effektiven Lohn, sondern auf dem im Voraus ermittelten Jahresentgelt.
Der KSK kann die Beitragszahlungen nicht retrospektiv anrechnen. Allerdings sollten die Artisten darauf achten, dass sie die Subventionen der Pensionsversicherung weggeben, wenn sie ihr Gehalt unterbewerten. Sie erhalten auch weniger Krankengeld und Müttergeld. Bei zu hoher Einschätzung bezahlen sie unnötigerweise einen hohen Krankenversicherungsbeitrag. Freiberufliche Kunstschaffende und Verleger müssen sich bei der Kunstsozialversicherung eintragen.
Von nun an kann er überzahlte Beträge von seiner Krankenversicherung erstattet bekommen, wenn er in den KSV zugelassen ist. Kuenstler oder Pressesprecher, die nur einen Kunden haben, duerfen nicht allein aus diesem Grund abgewiesen werden, sondern werden oft eingehender unter die Lupe genommen. Bei der Auswahl von Künstlern oder Pressesprechern werden sie oft umgangen. Fachverbände und Verbände für Bildende Künste und Publicity unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen oft beim Antragsausfüllen, im Umgang mit der KSK und einem möglichen Verfahren sowie bei der Information über andere Sachverhalte?
Dabei ist zu beachten, dass dies keinen Einfluss auf den von Ihnen zu zahlenden Kaufpreis hat.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum